Ratenkredite
Viele Menschen machen jedes Jahr Urlaub und nutzen häufig Ratenkredite z.B. für Ihren Urlaub. Der so genannte Urlaub auf Pump ist heutzutage nichts Außergewöhnliches mehr. Weil Ratenkredite sehr flexibel sind, können sie unter Einhaltung einer Kündigungsfrist auch vorzeitig zurückgezahlt werden. So kann beispielsweise der alte Kredit vor dem neuen Urlaub vorzeitig zurückgezahlt werden. Voraussetzung ist natürlich wieder, dass man liquide ist und wieder über ausreichend gespartem Geld verfügt.
Ratenkredite werden vornehmlich mit einem festen Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit angeboten. Grundsätzlich steigt der Zinssatz mit der Laufzeit. Entsprechend sind Kurzläufer mit einer Laufzeit von lediglich 12 oder 24 Monaten teurer in Bezug auf den Effektiven Jahreszins als Langläufer mit 60 oder 72 Monaten. Mit den meist günstigeren Konditionen ist allerdings auch eine höhere Belastung verbunden, da der Kreditbetrag in einer kürzeren Frist planmäßig zurückgezahlt werden muss. Entsprechend ist der Tilgungsanteil je Kreditrate bei einem Kurzläufer beträchtlich höher als bei einem Langläufer. Entsprechend ist es oftmals geboten bzw. anzuraten, einen Kredit mit einer etwas längeren Laufzeit aufzunehmen, um sich finanziell nicht durch die monatliche Belastung durch die Finanzierung zu überfordern.
Auch bei einer Baufinanzierung gilt dieser Zusammenhang grundsätzlich; die mit steigender Laufzeit grundsätzlich steigenden Zinsen beziehen sich in der Praxis meist jedoch nur auf den Zeitraum der Zinsfestschreibung, da die Tilgung sich ohnehin über einen weitaus längeren Zeitraum erstreckt.
Zu beachten ist bei Festzinsvereinbarungen, dass der Sicherheit gegenüber möglichen Zinssteigerungen auch der Nachteil einer geringeren Flexibilität seitens des Kreditnehmers gegenübersteht. Eine vorzeitige Rückzahlung ist grundsätzlich nicht möglich, auch außerplanmäßige Sondertilgungen stoßen, sofern sie nicht vertraglich vereinbart sind, auf Probleme. Diese äußern sich in einer Vorfälligkeitsentschädigung, die das finanzierende Kreditinstitut als Schaden für den entgangenen Zinsgewinn im Vergleich zur planmäßigen und vertragskonformen Fortführung des Kredits in Rechnung stellt. Vermeiden lässt sich eine Vorfälligkeitsentschädigung durch vertragliche Vereinbarung im Vorfeld bzw. durch eine variable Zinsgestaltung verbunden mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gegebenenfalls auch von Teilbeträgen.
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