Immobilienmakler
Haus oder Wohnung verkaufen – Immobilienmakler sind die Verkaufsprofis!
Für viele ist der erste Kontakt zum Immobilienmakler über eine kostenlose Immobilienbewertung. Gerade hier nutzen viele Verkäufer die Erfahrung und Expertise eines professionellen Maklers. Doch egal ob größeres Renditeobjekt, Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung – nur wer branchenspezifische Kenntnis hat sollte den Verkauf alleine durchführen. So sollte nicht nur die Immobilienbewertung passen, vielmehr gilt es auch eine hochwertige Immobilienannonce zu erstellen, professionelle Besichtigungen zu managen und die Verkaufspreisverhandlung zu führen. Auch beim späteren Notarvertrag, der den Immobilienverkauf abschließt sollten alle nötigen Rahmenbedingungen beachtet werden.
Maklervertrag – die Basis der ZusammenarbeitWer sein Haus oder Wohnung verkaufen möchte und dies über einen Makler abwickelt, der wird zu Beginn einen Maklervertrag schließen. Dieser regelt alle Inhalte und Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit. Er bildet somit die Basis für das weitere Vorgehen. Hier sind auch Provision und sonstige monetäre Angelegenheiten geregelt. Zudem verpflichtet sich der Verkäufer parallel nicht noch einen anderen Immobilienmakler mit dem Verkauf des Objektes zu beauftragen.
Marktwertermittlung und hochwertiges Exposé als Schlüssel zum ErfolgZu Beginn wird das zu veräußernde Objekt immer entsprechend den aktuellen Marktpreisen bewertet. So wird auf Basis der Lage, Bausubstanz, Größe der Nutz- und Grundfläche sowie der allgemeinen Ausstattung und deren Zustand die Immobilie entsprechend bewertet. Hierzu kann dem Makler jedoch auch gut unter die Arme gegriffen werden. Wer vor dem Wohnungs- oder Hausverkauf bereits alle einschlägigen Unterlagen wie Energieausweis, Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid und eventuell sogar den Mietenspiegel parat hat, der kann hier einen wertvollen Beitrag dazu leisten. Doch auch Grundrisse, Lagepläne sowie alte Handwerkerrechnungen bezüglich Renovierungsarbeiten sind hier sinnvoll.
Im selben Zuge wird bereits mit der Erstellung eines aussagekräftigen Exposés begonnen. Hier steht neben den harten Fakten zur Immobilie natürlich auch das Optische im Vordergrund. So sollte die Immobilie über hochwertige Bilder im rechten Licht dargestellt werden. Alternativ erstellen Makler auch 3D-Rundgänge, die sie auf ihren Internetpräsenzen zur Verfügung stellen. Hier können sich Interessenten direkt vor dem eigenen PC einen realen Eindruck zur Immobilie bilden. Wenn man eine Immobilie verkaufen will, sollte man aber nicht nur tolle Bilder und einen virtuellen Hausrundgang präsentieren, sondern auch eine fundierte Objekt- und Lagebeschreibung den Kaufinteressenten an die Hand geben.
Gestaltet sich das Anfertigen von aussagekräftigen Bildern schwierig, weil die Immobilie beispielsweise länger leer gestanden ist, dann gibt es noch die Möglichkeit des „Home Staging“. Hier übernehmen Einrichtungsexperten die Renovierung der Immobilie und richten diese extra für deren Verkauf ein. So werden Wandfarbe, Möbel und sonstige Dekorationselemente geschmackvoll aufeinander abgestimmt. Dadurch soll eine angenehme Wohlfühlatmosphäre vermittelt werden. Ist dagegen ein Haus zu verkaufen, dann legen die Home-Stager auf Wunsch auch am Garten Hand an.
Vorauswahl potentieller Käufer und BesichtigungstermineIst das Exposé erstellt, dann inseriert der Makler das Objekt meist in einschlägigen Immobilienportalen, Fachzeitschriften und innerhalb seines Portfolios. Je nachdem welche Interessenten sich daraufhin melden, werden diese bereits auf deren Bonität hin abgefragt. Auch ein mögliches Gegenangebot seitens des Käufers kann hier bereits zu einer Vorabselektion führen.
Im Anschluss geht es an die Durchführung der Besichtigungstermine vor Ort – denn egal ob sie eine Luxusimmobilie oder einfaches Haus verkaufen möchten: Der Eindruck vor Ort ist am wichtigsten. Zur Besichtigung hat ein seriöser Immobilienmakler alle nötigen Daten zum Objekt im Kopf und kann dem Käufer daher qualifiziertes Feedback geben. Auch mögliche Mängel sollte mit möglichen Lösungsansätzen entkräftet werden. Je nachdem ob der Verkauf im Bieterverfahren vollzogen wird, steht im Anschluss auch noch die Kaufpreisverhandlung an.